Der Hallennutzungsplan der MZH Willmenrod steht in seiner aktuellen Fassung vom 18. April 2010 hier zum Download im pdf-Format zur Verfügung. Die Liste der bevollmächtigten Personen und die weiteren Anweisungen stehen in der Fassung vom 06. November 2011 zur Verfügung. Bitte beachtet in diesem Zuge auch die folgenden Ausführungen:
- Die veröffentlichten Hallennutzungszeiten sind für alle Abteilungsleiter und Trainer verbindlich!
- Überziehungen und Vorverlegungen von Nutzungszeiten sind nur gestatten, wenn kein weiterer Kurs oder eine anderweitige Hallennutzung unmittelbar folgt.
- Einmalige Verschiebungen bzw. ein Tausch von Nutzungszeiten sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Alle betroffenen Abteilungsleiter bzw. Übungsleiter/Trainer sind informiert und einverstanden. Des Weiteren sind die betroffenen Mitglieder zu informieren. Falls zeitlich möglich (bis zum Vortag der Verschiebung) ist der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Bei rechtzeitig feststehenden Änderungen kann auch eine Information der Mitglieder über die Homepage bzw. den Wäller Wochenspiegel erfolgen.
- Änderungen von Nutzungszeiten auf Dauer sind mit den betroffenen Abteilungsleiter im Vorfeld abzustimmen. Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit und die Geschäftsführerin sind sofort nach bekanntwerden zu informieren. Falls dies nicht geschieht ist der veröffentlichte Hallennutzungsplan in der aktuellsten Fassung weiterhin bindend!
- Änderungen bzw. Ablehnung der neuen Nutzungszeiten behält sich der Vorstand vor.
Weitere wichtige Anweisungen für alle Abteilungsleiter, Übungsleiter, Trainer und Mitglieder:
- Mitglieder dürfen ohne Aufsicht einer vom Vorstand bevollmächtigten Person die Mehrzweckhalle nicht betreten bzw. nutzen. Die bevollmächtigten Personen werden gesondert bekanntgegenen und stehen auch in einer
pdf-Datei zum Downloaden bereit.
- Der Geräteraum ist vor und während des Trainings- & Spielbetriebs geschlossen zu halten.
- Die Mehrzweckhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Auch darf die Halle nicht mit nassen bzw. dreckigen Hallenschuhen betreten oder benutzt werden.
- Müll ist von der verursachenden Person wieder mitzunehmen bzw. in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
- Das Rauchen ist in der gesamten Mehrzweckhalle (inkl. Küche und Eingangsbereich/Foyer) sowie in den Räumlichkeiten des Sportlerheims untersagt!
- Vor verlassen der Halle sind folgende Dinge zu überprüfen: Ist der Hallenzustand wie vor der Übungsstzunde wieder hergestellt? Ist die Notausgangstür, die Haupteingangstür und alle Küchentüren inkl. Getränkeraum in verschlossenem Zustand? Sind alle Lichter (auch Außenbeleuchtung) ausgeschaltet?
Diese Anweisungen sind zwingend zu beachten. Verantwortlich hierfür sind die die Abteilungsleiter bzw. die vom Vorstand eingeteilten Übungsleiter und Trainer. Bei Unstimmigkeiten oder Problemen ist unverzüglich die Geschäftsführerin bzw. der 1. Vorsitzende telefonisch zu informieren! |